AD HOC:

(kurzfristige Mitteilungen, Bekanntmachungen, Aufrufe für die Gemeinde Schwerin)                              z.B.:


INFORMATION

 

Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vom 14.12.2023 hatte Herr Manthey das Thema Windparkanlage im Gebiet der Gemarkung Halbe angesprochen und wie folgt darauf hingewiesen:

 

Im Bereich der Gemarkung Halbe steht die Planung für bis zu 34 Windkraftanlagen mit einer Narbenhöhe von 175 m und einer Gesamthöhe von 250 m an. Details erörterte man während einer Bauausschusssitzung in Halbe (Info Halbe). Als Errichtungsgebiete kommen Flächen beidseitig der A13, südlich der Autobahnauffahrt Teupitz infrage.

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie im Rahmen einer Online-Petition, die sich dagegen richtet, dass bis zum Inkrafttreten des vorgesehenen Teilregionalplanes "Windenergienutzung", der laut Petitionsplattform im Entwurf keine Ausweisgebiete innerhalb von Naturparks vorsieht, bereits jetzt Planungen für entsprechende Anlagen im Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen vorgenommen werden.

 

Betrifft: Teupitzer Straße

 

Seit Jahrzehnten bemühten sich die Schweriner Gemeindevertretung und insbesondere unser langjähriger Bürgermeister, Heinz Gode, die Verantwortlichen in der Landesregierung und im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg zu einer angemessenen Lösung des desaströsen Zustands der L74 (Teupitzer Straße) zu bewegen.

So wurden neben vielzähligen Gesprächen mit dem Landesbetrieb auch mehrere Petitionen initiiert, dem damaligen Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes  Brandenburg, Jörg Vogelsänger, von zahlreichen Mitbürgern, die mit zwei Reisebussen nach Potsdam fuhren, eine Protestnote übermittelt und auch die Öffentlichkeit mit Hilfe des RBB „Landstreichers“ involviert.

All diese Anstrengungen führten bislang lediglich zu unbefriedigenden Teillösungen im Verlauf der Landesstraße.

Im März diesen Jahres stießen die Schweriner Gemeindevertretung gemeinsam mit der Stadt Teupitz eine neue Initiative an und beauftragten die BEV Ingenieure GmbH aus Königs Wusterhausen mit einer Zustandsfeststellung der L74. Das Resultat liegt nun vor und kann hier eingesehen werden. Das katastrophale Ergebnis der Beurteilung des Straßenkörpers wird die Grundlage weiterer Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenwesen und, sofern erforderlich, mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sein. (Im kommenden Jahr stehen ja Landtagswahlen an …)

Als kurzfristiges Ziel sehen wir die unverzügliche Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch die zuständigen Landesbehörden bis zu einem zeitgemäßen, angemessenen Ausbau der Landesstraße. 

In der Vergangenheit wurde uns von Anwohnern immer wieder zugerufen, das der L74 anliegende Gebäude Risse und andere Beeinträchtigungen durch die Vibrationen des Schwerlastverkehrs erfahren hätten, ohne dass dies m.E. Aktenkundig geworden wäre.

Ich bitte deshalb die Anwohner der Teupitzer Straße, die auf den Straßenzustand zurückzuführenden Schäden an ihren Häusern zu dokumentieren und

 

- per Email an rico.roggenbuck@amt-schenkenlaendchen.de oder ebmschwerin@gmail.com

  oder

- persönlich bei mir zur Bürgermeistersprechstunde am 1. und 3. Montag des Monats in

  der freiwilligen Feuerwehr, Seestraße 89,

  oder

- persönlich bei Herrn Roggenbuck, Amt Schenkenländchen, Bauamt, Markt 9, 15755 Teupitz,

  zu den dortigen Sprechzeiten,

  oder

- brieflich an mich, Michael Manthey, ehrenamtl. Bürgermeister, Seestraße 89a, 15755 Schwerin,

 

hereinzureichen.

 

Ich wäre Ihnen hierfür sehr dankbar - Sie gäben uns zusätzliche Argumente an die Hand.

 

Mit den besten Grüßen

Michael Manthey

 

Ihr ehrenamtl. Bürgermeister

Betrifft: Gestaltungs- und Stellplatzsatzung
Die Gemeindevertretung beschloss auf ihrer vergangenen Sitzung am 10.07.23 die Auslegung der Entwürfe einer Stellplatzsatzung und einer Gestaltungssatzung.
Deren Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Amtes Schenkenländchen 
(Nr. 15 am 27.07.23), um den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange 
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben.
Die entsprechenden Entwürfe können über die folgenden Links abgerufen werden: