AD HOC:
(kurzfristige Mitteilungen, Bekanntmachungen, Aufrufe für die Gemeinde Schwerin) z.B.:
Anliegerinformation des Matthäi Bauunternehmens
Baumaßnahme L742 Teupitz - Schwerin
Information der Regionalen Verkehrsgesellschaft
Vorstellung der Vorplanung zum grundhaften Ausbau der L 742 (Teupitzer Straße)
Liebe Schwerinerinnen und Schweriner,
im Rahmen einer Gemeindevertreterversammlung stellen uns Mitarbeiterinnen des Landesbetriebs Straßenwesen die Vorplanung des grundhaften Ausbaus der L742 (Teupitzer Straße) vor und ersuchen die Schweriner Gemeindevertretung um deren Einvernehmen.
Datum: Donnerstag, den 27.11.2025 um 18:30 Uhr
Ort: KuBS auf dem alten Friedhof Seestraße 41, 15755 Schwerin
Üblicherweise ist eine Anmeldung zu den Sitzungen nicht erforderlich. Da zu dieser Veranstaltung eine hohe Besucherzahl erwartet wird, bitte ich Sie höflich, Ihr Kommen anzukündigen um den Platzbedarf bestmöglich decken zu können. Übermitteln Sie mir hierzu bitte eine Email via ebmschwerin@gmail.com, stecken Sie einen Zettel oder Brief in den BM-Briefkasten an der KITA in der Seestraße 89a oder sprechen Sie mich an.
Vielen Dank und beste Grüße
Michael Manthey
ehrenamtl. Bürgermeister
Genehmigung und Errichtung von Windrädern im Naturpark Dahme-Heideseen
Hier: Erklärung zur Position der Gemeindevertretung Schwerin
Die Gemeinde Schwerin spricht sich nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in den beiden geplanten Gebieten aus. Diese Entscheidung basiert auf folgenden wesentlichen Gründen:
1.) Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und Tourismus
Die geplanten Anlagen würden das bisher weitgehend unberührte Landschaftsbild massiv verändern. Unsere Region lebt in erheblichem Maße vom naturnahen Tourismus, der durch die Errichtung von Windkraftanlagen empfindlich gestört wird.
2.) Gesundheitliche Bedenken und Lebensqualität
In der Nähe des geplanten Standorts befinden sich Wohnhäuser. Die zu erwartenden Lärm- und Schattenwurfbelastungen durch die Rotoren stellen aus unserer Sicht eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger dar.
3.) Eingriffe in Natur- und Artenschutz
Das betroffene Gebiet grenzt an sensible Biotope und Lebensräume streng geschützter Arten (z. B. Rotmilan, Fledermäuse, Amphibien). Eine Errichtung von Windkraftanlagen würde die geltenden Naturschutzbelange erheblich tangieren und könnte gegen einschlägige Umweltgesetze verstoßen. - Durch den Waldumbau sollen klimaresistente Wälder entstehen. Dieses Vorhaben verlangt zusammenhängende Flächen. Windkraftanlagen mit Zufahrten, Trassen und Fundamenten zerschneiden das Gelände physisch und klimatisch. Windkraftanlagen sind grundsätzlich eine zusätzliche Stressquelle für Wälder. Die Eingriffe führen zu einer Aufheizung des Waldbodens. Offene Flächen etwa durch Rotorflächen oder Schwerlastwege speichern Hitze und trocknen das Mikroklima aus. Erhöhte Verdunstung und Wasserentzug sind die Folge. Dazu kommt die Verdichtung des Bodens durch schwere Maschinen.
4.) Standort liegt außerhalb eines Windeignungsgebiets
Gemäß dem aktuellen Regionalplan / Flächennutzungsplan befindet sich das geplante Vorhabengebiet außerhalb eines festgesetzten Vorrang- oder Eignungsgebiets für Windenergie. Die Regionalplanung verfolgt damit einen sogenannten Konzentrationszonenansatz nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, bei dem Windkraftanlagen außerhalb dieser ausgewiesenen Zonen unzulässig sind.
Fazit:
Die Gemeinde Schwerin steht grundsätzlich zu den Zielen der Energiewende und unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Energieerzeugung. Die konkreten Planungen im vorliegenden Fall lehnen wir jedoch ab, da sie nicht mit den Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger, dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der wirtschaftlichen Vernunft vereinbar sind.
Das Original dieses Schreibens wurde von allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern gezeichnet.
Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Restauration von Teupitzer und Schweriner See
Am 14.07.2025 fand eine Bürgerversammlung statt zur Präsentation der Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Restauration von Teupitzer und Schweriner See unter besonderer Berücksichtigung des Mielitzsees.
Die Ergebnisse der dort vom verantwortlichen Limnologen, Herr Dipl.-Georgr. Jens Meisel vorgestellten Studie hinsichtlich der o.g. Seen und der daraus resultierenden, weiteren Schritte finden Sie HIER: