AD HOC:

(kurzfristige Mitteilungen, Bekanntmachungen, Aufrufe für die Gemeinde Schwerin)                              z.B.:


 

 

E I N L A D U N G

 

Hiermit lade ich Sie zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Schwerin ein. Sitzungstermin: Donnerstag, 21.09.2023, 19:00 Uhr

Ort, Raum: 15755 Schwerin, Mehrzweckraum im Kindergartengebäude, Seestraße 89 a

 

Die Tagesordnung wird im Benehmen mit dem Amtsdirektor wie folgt festgesetzt.

 

Tagesordnung:

 

Öffentlicher Teil:

1.      zur Geschäftsordnung

1.1.   Feststellung der Beschlussfähigkeit

1.2.   zur Tagesordnung

1.3.   Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 10.07.2023

2.      Aktuelles

2.1.   Bericht des Bürgermeisters

3.      Einwohnerfragestunde

4.      Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung

5.      Nutzungsvertrag für das Gelände des Schweriner Badestrandes - Information und Beratung zum

         Sachstand

6.      Beratung und Beschlussfassung von Verwaltungsvorlagen für die Gemeindevertretung

6.1.   Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Schwerin

6.2.   Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2011

6.3.   Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Schwerin

6.4.   Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2012

6.5.   Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Schwerin

6.6.   Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2013

6.7.   Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Schwerin

6.8.   Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2014

6.9.   Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Schwerin

6.10. Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2015

6.11. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Schwerin

6.12. Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2016

6.13. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Schwerin

6.14. Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2017

6.15. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Schwerin

6.16. Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2018

6.17. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Schwerin

6.18. Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2019

6.19. Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der

         Gemeinde Schwerin

6.20. Bebauungsplan Nr. 9 "Teupitzer Straße 82", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss

6.21. Bebauungssplan Nr. 9 "Teupitzer Straße 82", 1. Änderung Veränderungssperre

6.22. 1. Änderungssatzung zur Satzung für die kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Schwerin

6.23. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 "Mochheidestraße,

         Ringstraße, Heidesprung, Zemminstraße" Schwerin, Flur 1, Flurstück 156

7.      Bauanträge

8.      Verschiedenes

9.      Einwohnerfragestunde

 

Nichtöffentlicher Teil:

10.     zur Geschäftsordnung

10.1.  zur Tagesordnung

10.2.  Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 10.07.2023

11.     Beratung und Beschlussfassung von Verwaltungsvorlagen für die Gemeindevertretung

11.1.  Kunst- und Begegnungsstätte Schwerin Vergabe Los 12:  Freianlagen - Bestätigung der

          Eilentscheidung

11.2. Vergabe zum Projekt "Restauration und Sanierung Mielitzsee" der Lose 2 (Datenerhebung) und 3

          (Analyse, Auswertung)

11.3.  Abschluss eines Nutzungsvertrages

12.     Grundstücksangelegenheiten

13.     Verschiedenes

 

gez. Michael Manthey

ehrenamtlicher Bürgermeister als Vorsitzender der Gemeindevertretung

Betrifft: Teupitzer Straße

 

Seit Jahrzehnten bemühten sich die Schweriner Gemeindevertretung und insbesondere unser langjähriger Bürgermeister, Heinz Gode, die Verantwortlichen in der Landesregierung und im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg zu einer angemessenen Lösung des desaströsen Zustands der L74 (Teupitzer Straße) zu bewegen.

So wurden neben vielzähligen Gesprächen mit dem Landesbetrieb auch mehrere Petitionen initiiert, dem damaligen Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes  Brandenburg, Jörg Vogelsänger, von zahlreichen Mitbürgern, die mit zwei Reisebussen nach Potsdam fuhren, eine Protestnote übermittelt und auch die Öffentlichkeit mit Hilfe des RBB „Landstreichers“ involviert.

All diese Anstrengungen führten bislang lediglich zu unbefriedigenden Teillösungen im Verlauf der Landesstraße.

Im März diesen Jahres stießen die Schweriner Gemeindevertretung gemeinsam mit der Stadt Teupitz eine neue Initiative an und beauftragten die BEV Ingenieure GmbH aus Königs Wusterhausen mit einer Zustandsfeststellung der L74. Das Resultat liegt nun vor und kann hier eingesehen werden. Das katastrophale Ergebnis der Beurteilung des Straßenkörpers wird die Grundlage weiterer Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenwesen und, sofern erforderlich, mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sein. (Im kommenden Jahr stehen ja Landtagswahlen an …)

Als kurzfristiges Ziel sehen wir die unverzügliche Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch die zuständigen Landesbehörden bis zu einem zeitgemäßen, angemessenen Ausbau der Landesstraße. 

In der Vergangenheit wurde uns von Anwohnern immer wieder zugerufen, das der L74 anliegende Gebäude Risse und andere Beeinträchtigungen durch die Vibrationen des Schwerlastverkehrs erfahren hätten, ohne dass dies m.E. Aktenkundig geworden wäre.

Ich bitte deshalb die Anwohner der Teupitzer Straße, die auf den Straßenzustand zurückzuführenden Schäden an ihren Häusern zu dokumentieren und

 

- per Email an rico.roggenbuck@amt-schenkenlaendchen.de oder ebmschwerin@gmail.com

  oder

- persönlich bei mir zur Bürgermeistersprechstunde am 1. und 3. Montag des Monats in

  der freiwilligen Feuerwehr, Seestraße 89,

  oder

- persönlich bei Herrn Roggenbuck, Amt Schenkenländchen, Bauamt, Markt 9, 15755 Teupitz,

  zu den dortigen Sprechzeiten,

  oder

- brieflich an mich, Michael Manthey, ehrenamtl. Bürgermeister, Seestraße 89a, 15755 Schwerin,

 

hereinzureichen.

 

Ich wäre Ihnen hierfür sehr dankbar - Sie gäben uns zusätzliche Argumente an die Hand.

 

Mit den besten Grüßen

Michael Manthey

 

Ihr ehrenamtl. Bürgermeister

Betrifft: Gestaltungs- und Stellplatzsatzung
Die Gemeindevertretung beschloss auf ihrer vergangenen Sitzung am 10.07.23 die Auslegung der Entwürfe einer Stellplatzsatzung und einer Gestaltungssatzung.
Deren Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Amtes Schenkenländchen 
(Nr. 15 am 27.07.23), um den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange 
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben.
Die entsprechenden Entwürfe können über die folgenden Links abgerufen werden: