Konzept des Bürgerzentrums

 

Die Gemeinde Schwerin plant, auf einem freien Teilbereich des innerörtlichen Friedhofs, der abgesehen von wenigen noch betreuten Gräbern seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wird, und unter Verwendung der dort befindlichen, seit langem entwidmeten Aussegnungshalle, ein Gemeinde-Zentrum zu errichten. Der ursprüngliche Entwurf der BAP-Bauplanungsgesellschaft im Auftrag der Gemeinde sah eine Ertüchtigung des Gebäudes mit einer Kleinkunst- und Ausstellungshalle sowie Gastronomie im Erdgeschoss, der Einrichtung von Garderobe und Toiletten im Keller sowie der Nutzung des Dachgeschosses als Bibliothek vor. Baurechtlich wurde dieser Umbau zwar genehmigt, die Umsetzung scheiterte aber an der Finanzierung, da die Förderung mit Hinweis auf die aufgrund der Raumgröße doch sehr eingeschränkte Nutzbarkeit und hinsichtlich der Barrierefreiheit nicht zeitgemäßen Planung versagt wurde. 

 

 

 Erster Entwurf der BAP-Bauplanungsgesellschaft (29.10.2014)

 

Aufgrund der fehlenden Umsetzbarkeit des Bauvorhabens fand sich eine Schweriner Bürgerinitiative zusammen, die einen Alternativvorschlag vorlegte, der vorsah, die Aussegnungshalle zwar zu einem Mehrzweckgebäude sowohl für die Nutzung als Kleinkunst- und Ausstellungshalle, als auch zu einem Raum für sportliche oder gesundheitsbezogene Veranstaltungen zu ertüchtigen, die Anlage jedoch zu ergänzen durch einen Neubau, der im Wesentlichen als Bibliothek, aber auch als Seminarraum oder kleines Café verwendbar ist und dementsprechend ausgestattet werden sollte. Die gesamte Einrichtung sollte behindertengerecht angelegt werden und somit auch für Mitbürger, die auf eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl angewiesen sind, nutzbar sein. Da außerdem ein Entwurf für die spätere Umgestaltung des Friedhofes sowie ein detaillierter Finanzierungsplan vorgelegt wurde, lag somit eine Planung vor, die den Vorstellungen der Fördermittelgeber entsprach.

Die Gemeinde forderte daraufhin die bisher beauftragte BAP-Bauwerksplanungsgesellschaft mbH, Herrn Torsten Möbis, auf, ihre Planung zu überarbeiten mit dem Ergebnis, dass die Gesellschaft unter Anlehnung an den Entwurf der Bürgerinitiative ein ebenfalls zweigliedriges Bauprojekt vorlegte. 

Beide Entwürfe werden im Folgenden dargestellt: