Ortschroniken und Urkunden
Wie Funde auf einem Sandsporn (im Bereich der Wustrickwiesen und auf der Halbinsel zwischen Mielitz- und Schweriner See) in der Ortsflur belegen, gab es schon in der Jungsteinzeit (5300-2200 v. Chr.) erste Ansiedlungen in Schwerin. Doch die Entstehung des Dorfes muss in der Zeit der Entstehung und Entwicklung der Mark Brandenburg gesucht werden. Entweder hatten sich hier wendische Fischer, die um das Jahr 1300 zu Abgabepflichten gezwungen wurden, niedergelassen, oder Holzfäller und Schiffer aus Mittenwalde bauten sich ihre Hütten an der Spitze der Halbinsel, um ständig an ihrem Arbeitsplatz sein zu können. Das Letztere scheint wahrscheinlicher zu sein, da der Name Schwerin im Landbuch von 1375 noch nicht genannt wird.
Die Herren von Schloss Teupitz mussten der Stadt Mittenwalde weit reichende Holzrechte in ihren Wäldern einräumen. Die Holzfäller brauchten Unterkünfte, die dicht bei den Waldungen lagen und ihnen zugleich Schutz boten. Die abgelegene Spitze der Halbinsel war ideal dafür, und so entstand eine kleine Sackgassensiedlung.
Die Holzrechte der Stadt Mittenwalde erloschen 100 Jahre später; die Holzfäller und die Schiffer wurden brotlos. Viele werden weitergezogen, doch einige müssen geblieben sein. Höchstwahrscheinlich machten die Teupitzer Schlossherren aus der entstandenen Siedlung ein Vorwerk. Die Menschen werden sich wohl mit Weidewirtschaft und Fischerei beschäftigt haben. Zu dieser Zeit entstanden auch die ersten festen Unterkünfte.
Landwirtschaft, von unfreien Bauern betrieben, gab es etwa ab 1500. Belegt werden kann das allerdings nicht. Erst ab 1624 gibt es verlässliche Daten über die Landwirtschaft.
Erstmalig erwähnt wird Schwerin in einem Lehnsbrief des Kurfürsten Joachim von Brandenburg für seine Brüder Hans und Christoph Schenk zu Landsberg vom 22. Juli 1546. In der Urkunde heißt Schwerin noch Zewerin, in anderen Quellen Zwerne oder Zcwerin, das kommt aus dem Wendischen. Die Bedeutung des Namens ist nicht sicher, Wildpark kommt den Deutungen am nächsten. (2)
Lehnsbrief für die Schenken von Landsberg vom 22. Juli 1546