Hochwasserschutz

(Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg)

 

Bis zum 22. Dezember 2019 waren von den EU-Mitgliedsstaaten die Gefahrenkarten und Risikokarten zu aktualisieren (Paragraph 74 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die Grundlage hierfür bildete die 2018 aktualisierte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos.

 

In den Gefahrenkarten des Landes Brandenburg sind Ausmaß und Wassertiefen für drei Hochwasserszenarien dargestellt:

-  Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren und angenommenen Versagen vorhandener

   Hochwasserschutzanlagen (sogenanntes Extremereignis),

-  Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren (Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit)

-  Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 10 bis 20 Jahren (Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit).

 

Die Risikokarten des Landes Brandenburg beinhalten die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen der oben genannten drei Hochwasserszenarien. Dargestellt werden die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit in dem potenziell betroffenen Gebiet, Anlagen mit hohen Schadstoffpotenzial für die Umwelt (IED -Anlagen), potenziell betroffene Schutzgebiete (zum Beispiel Trinkwasserschutzgebiete und Vogelschutzgebiete) sowie das UNESCO-Weltkulturerbe.

Das Ausmaß der Überflutungen und die Wassertiefen wurden mit Hilfe von Computermodellen berechnet (stationäre 1D/2D-Modellierung). Bei der Berechnung wurden insbesondere berücksichtigt:

-  Niederschlag, Abfluss und Wasserstand (Daten langjähriger Messreihen),

-  Geländehöhen (hochauflösendes digitales Geländemodell) und Beschaffenheit der Geländeoberfläche,

-  lokale Vorortkenntnisse.

 

Die Karten stellen wichtige Grundlagen für die Gefahrenabwehr, den Katastrophenschutz, die Kommunal- und Regionalplanung sowie die notwendige Eigenvorsorge dar.

 

                        Gefahrenkarten       (anklicken zum Vergrößern, Legende siehe unten)      Risikokarten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10-20)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem)

Legende Gefahrenkarten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10-20)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem)

Legende                  Risikokarten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Überschwemmungsgebiete

 

Das Land Brandenburg ist verpflichtet, Gebiete förmlich als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Dies sind alle Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden. Auch die Gebiete, die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, gehören dazu. Alle Überschwemmungsgebiete sind grundsätzlich in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. 

Die Festsetzungen erfolgen unter anderem innerhalb von Gebieten mit signifikantem Hochwasserrisiko, den sogenannten Risikogebieten. In diesen Gebieten werden die bei einem Hochwasser mittlerer Wiederkehrswahrscheinlichkeit (alle 100 Jahre – HQ100) überschwemmten Flächen als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Gegenüber den nachfolgend genannten Überschwemmungsgebieten, machen sie den bei Weitem größten Flächenanteil aus.

Auch die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete wie zum Beispiel Flutungspolder werden förmlich als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Ausschließlich in diesen Überschwemmungsgebieten erfolgt eine künstliche Flutung. Alle anderen Überschwemmungen sind Folge des natürlichen Hochwassergeschehens.

Als bereits festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten die Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern (Vorländer). Bis zur Neufestsetzung bestehen auch die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Hochwassergebiete als Überschwemmungsgebiete fort.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass

- das Abfließen des Wassers nicht behindert wird

- sich das Schadenspotential durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzung nicht

  erhöht

- das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wird.

 

Die folgende Übersichtskarte zeigt die vorgesehenen Überschwemmungsgebiete im Bereich der Gemeinde Schwerin. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Flurstücken finden Sie unter "Auskunftsplattform Wasser APW" des MLUK Brandenburg.